Lizenzbestimmungen

Lizenzbedingungen für luftbild-archiv.de

Die Lizenzbedingungen legen fest, wie und für was die Bilder verwendet werden können. Bei Fragen zu den Lizenzbedingungen schicken Sie uns diese bitte per mail an: archiv@claushallmann.de

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Lizenzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für sämtliche Downloads von dieser Seite und die Verwendung der Fotos durch die LizenznehmerIn.

2. Bildnutzungslizenz

(A) Die Bildlizenz berechtigt zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Fotos im privaten sowie kommerziellen Bereich als Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten, im redaktionellen Rahmen und im Rahmen von Pressearbeit. Dazu räumt Michael Claushallmann der DownloaderIn das einfache, unbefristete, weltweite, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht an dem Foto ein. Das Foto darf bearbeitet und verändert werden. Alle sonstigen Rechte an oder im Zusammenhang mit dem Foto bleiben bei dem RechteinhaberIn (nachfolgend zusammenfassend „FotografIn“) vorbehalten. (B) Das Foto ist Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten wenn es zu gestalterischen Zwecken und in Verbindung mit Schrift oder anderen grafischen Elementen verwendet wird, wobei der Wert des Erzeugnisses nicht weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht (vgl. Ziffer 2.2 (1) lit. a und 3.3). (C) Die redaktionelle Nutzung bezeichnet die Verwendung des Fotos im Zusammenhang mit journalistischen Texten, in denen das Foto zur Erläuterung, Veranschaulichung oder Informationsvermittlung dient. (D) Die Verwendung im Rahmen von Pressearbeit bezeichnet die Nutzung des Fotos im Zusammenhang mit Texten über z.B. Produkte, Dienstleistungen, Marken oder Organisationen.

2.1 Zustimmungserfordernisse (A) Die Verwendung des Fotos in folgenden Zusammenhängen bedarf der vorherigen Zustimmung der FotografIn: Sexualität und Erotik; pharmazeutische Produkte, Produkte zur Geburtenkontrolle, Psychopharmaka und Nahrungsergänzungsmittel; Drogen, Tabak, Alkohol; Krankheit; Kriminalität. (B) Die Verwendung des Fotos in einem religiösen Kontext oder für Wahl- und Parteienwerbung bedarf der vorherigen Zustimmung der FotografIn.

2.2 Unzulässige Verwendungen (A) Folgende Verwendungen des Fotos sind im Rahmen der Bildlizenz unzulässig können aber mit einem Erwerb der erweiterten Nutzungsrechte nach Ziffer 3 ermöglicht werden:  Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des bloßen Fotos, wenn es nicht Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten, eines redaktionellen Rahmens oder einer Pressearbeit ist. Dies umfasst insbesondere Fotodatenbanken und artverwandte Sammlungen aber auch Erzeugnisse wie Poster, Postkarten, E-Cards, Kleidungsstücke, Mousepads, Tassen oder ähnliche, auf denen ausschließlich oder in erster Linie das Foto ohne Verbindung mit Schrift oder anderen grafischen Elementen abgebildet ist und deren Wert weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht. Die Nutzung des Fotos als Bestandteil von Templates für digitale oder gedruckte Erzeugnisse wie Webseiten, Präsentationen, Postkarten, Poster und ähnliches mit dem Ziel, es Dritten zur Nutzung für eigene Erzeugnisse unter Verwendung des Fotos zu überlassen.  (B) Unzulässig ist weiterhin eine Verwendung der Fotos im Zusammenhang mit extremen Inhalten und Positionen, die für eine durchschnittliche BürgerIn in der Gesellschaft potentiell abträglich wären. Dazu zählen insbesonders aber nicht ausschließlich Verwendungen im Zusammenhang mit beleidigenden, diffamierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst rechtswidrigen Inhalten.

2.3 Bildnachweis (A) Die DownloaderIn hat bei der Verwendung des Fotos den Urheber, Michael Claushallmann, zu nennen. Diese Nennung muss dem jeweiligen Foto zuzuordnen sein, z.B. direkt am Bild oder im Impressum mit der Angabe des konkreten Ortes der Verwendung. Eine zulässige Angabe lautet: „Foto: FotografInnenname / luftbild-archiv.de” (B) Bei einer Verwendung in Online-Angeboten kann die Nennung mit einem Link zu der Webseite von luftbild-archiv.de unterlegt sein.

2.4 Übertragung der Nutzungsrechte (A) In Abweichung zu den Bestimmungen in Ziffer 2 (1) ist die Weitergabe der Nutzungsrechte an dem Foto an Dritte (z.B. AuftraggeberIn/KundIn) gestattet, wenn der/die Dritte als neue/r LizenznehmerIn bei luftbild-archiv.de eingetragen wird und der/die Dritte die Lizenzbedingungen beachtet. Die DownloaderIn ist verpflichtet, den/die Dritte/n über die Lizenzbedingungen vom luftbild-archiv.de in Kenntnis zu setzen. Mit der Übertragung der Nutzungsrechte an den/die Dritte/n erlöschen die Nutzungsrechte der DownloaderIn, sofern er/sie das Foto nicht erneut lizenziert. (B) Im Rahmen der Pressearbeit kann das Foto in Abweichung zu Ziffer 2 (1) auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn die Drittnutzung ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Pressearbeit erfolgt und dabei nicht gegen die Rechte und Pflichten aus den Lizenzbedingungen verstößt. Die DownloaderIn ist verpflichtet, den/die Dritte/n über die Lizenzbedingungen von Michael Claushallmann luftbild-archiv.de in Kenntnis zu setzen.

2.5 Social-Media-Nutzung Die Nutzung des Fotos innerhalb der Social-Media-Angebote Facebook und Facebook Messenger, YouTube, Instagram, Twitter, Pinterest, XING, LinkedIn, Snapchat, WhatsApp, Vimeo und innerhalb anderer Social-Media-Angebote ist grundsätzlich möglich, steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Social-Media-Angebots keine Regelung enthalten, die dem/der BetreiberIn ausschließliche Nutzungsrechte, anderweitige exklusive Rechte oder Eigentumsrechte an dem Foto einräumen.

3. Erweiterte BildnutzungLizenzen

Folgende Erweiterte Lizenzen können von der DownloaderIn ergänzend erworben werden um entsprechende Nutzungseinschränkungen aus der Bildlizenz aufzuheben.

3.1 Erweiterte Lizenz zur Nutzung ohne Bildnachweis auf Anfrage In Abweichung zu Ziffer 2.3 ist die DownloaderIn im Rahmen der Bildlizenz nicht verpflichtet, die FotografIn und luftbild-archiv.de als Quelle des Fotos zu benennen wenn hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

3.2 Erweiterte Lizenz zur Nutzung für Merchandising und Templates auf Anfrage (A) Diese Option gestattet in Abweichung zu Ziffer 2 (2) und 2.2 (1) lit. a und b: (a) Die Verwendung des Fotos als Bestandteil von Erzeugnissen zum Weiterverkauf wie Kalender, Postkarten, Mousepads, Tassen, Aufkleber, Plakate, Kunstdrucke, E-Cards, Bildschirmhintergründen und ähnlichen deren Wert weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht. (b) Die Verwendung des Fotos als Bestandteil von Templates und Dokumentenvorlagen für Webseiten, Präsentationen, Newsletter, Post-, Gruß- und Einladungskarten, Poster, Cover, Grafiken und ähnlichen Erzeugnissen zu dem Zweck, das Dritte auf Basis dieser Templates eigene Erzeugnisse erstellen dürfen, bei denen das Foto weiterhin Bestandteil ist. (B) Ausgeschlossen bleibt jedoch auch hier die Verwendung in Fotodatenbanken und vergleichbaren Sammlungen.

4. GEWÄHRLEISTUNGen

4.1 Gewährleistung für Sachmängel (A) Michael Claushallmann gewährleistet, dass das Foto der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. (B) Die Gewährleistungsfrist beträgt für gewerbliche DownloaderInnen (§ 14 BGB) ein Jahr und beginnt in jedem Fall mit dem Download des Fotos. Die vorgenannte kurze Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels, wenn auf Seiten von Michael Claushallmann Vorsatz oder ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt. Sie gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. (C) Die gewerbliche DownloaderIn ist verpflichtet, das Foto unverzüglich nach dem Download gemäß der Sorgfalt eines/einer ordentlichen Kaufmanns/-frau zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen gegenüber Michael Claushallmann unverzüglich zu rügen. Unterlässt die gewerbliche DownloaderIn die Mängelrüge, gilt das Foto als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt das Foto auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt zwei Wochen seit dem Download, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, die gewerbliche DownloaderIn weist nach, dass sie zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

4.2 Gewährleistung für Rechtsmängel (A) Michael Claushallmann übernimmt eine Gewährleistung für Rechtsmängel nur, wenn und soweit die Nutzung des Fotos innerhalb der Grenzen der eingeräumten Nutzungsrechte betroffen ist. Ob die Nutzung des Fotos auch in Zusammenhängen zulässig ist, die nichts mit dem Foto an sich zu tun haben (zum Beispiel bei Fragen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer Werbung oder bei durch die Nutzung des Fotos bewirkten Kennzeichenrechtsverletzungen), liegt in der ausschließlichen Verantwortung der DownloaderIn. (B) Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, beträgt die Gewährleistungsfrist für gewerbliche DownloaderInnen ein Jahr beginnend mit dem Download des Fotos. Ziffer 5.1 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. (C) Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder anderen Rechten geltend gemacht werden.

5. VERFOLGUNG VON VERSTÖSSEN

(A) Michael Claushallmann hat ein berechtigtes Interesse daran, dass weder die DownloaderIn noch Dritte das Foto unter Verletzung der eingeräumten Nutzungsrechte oder gar ohne den Erwerb von Nutzungsrechten nutzen. Michael Claushallmann ist daher ermächtigt, Urheberrechts- und Leistungsschutzrechtsverletzungen an dem Foto im eigenen Namen zu verfolgen und die entsprechenden Rechte und Ansprüche geltend zu machen. (B) Im Falle des Verstoßes gegen diese Lizenzbedingungen ist Michael Claushallmann berechtigt, die DownloaderIn anzuweisen, den Verstoß einzustellen. Dieser Anweisung ist unverzüglich Folge zu leisten. (C) Die DownloaderIn verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaft lizenzwidrigen Verwendung eines von Michael Claushallmann bereitgestellten Fotos zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 400,00 EUR. Die Geltendmachung weiterer und weitergehender Ansprüche seitens Michael Claushallmann wird durch die Vertragsstrafe nicht berührt. Im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzes durch Michael Claushallmann ist die Vertragsstrafe auf den Schaden anzurechnen.

6. Haftung von Michael Claushallmann Fotografie + Film

(A) Die Ansprüche der DownloaderIn auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel. (B) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Michael Claushallmann beruhen, haftet Michael Claushallmann unbeschränkt. Im Rahmen der übrigen Haftungsansprüche haftet Michael Claushallmann unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (C) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Michael Claushallmann nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die DownloaderIn regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. (D) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der MitarbeiterInnen, VertreterInnen und ErfüllungsgehilfInnen von Michael Claushallmann. (E) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (F) Sofern es sich bei der DownloaderIn um eine/n Kaufmann/-frau im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, verjähren etwaige Haftungsansprüche gegenüber Michael Claushallmann innerhalb eines Jahres.

7. Schlussbestimmungen

(A) Michael Claushallmann behält sich vor, diese Lizenzbedingungen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden wesentlichen Vertragspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Die geänderten Bestimmungen werden der DownloaderIn spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht die DownloaderIn der Geltung der neuen Lizenzbedingungen nicht innerhalb von zwei  Wochen (nach Erhalt der genannten Mitteilung), gelten die geänderten Lizenzbedingungen als angenommen. Michael Claushallmann wird auf die Bedeutung der Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens im Falle der Änderung gesondert hinweisen. (B) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. (C) Die DownloaderIn ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Michael Claushallmann aufzurechnen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. (D) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. (E) Sofern es sich bei der DownloaderIn um eine/n Kaufmann/-frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln. (F) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese Lizenzbedingungen Lücken enthalten.

Michael Claushallmann, Köln_01/2020